AGB
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr der Trageberatung Sylvia Bramberger, Therese-Kratkystrasse 16, 4400 Steyr (im Folgenden: Trageberatung Sylvia Bramberger oder ich) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragspartner wird nachfolgend Kunde/Kundin oder TeilnehmerIn genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Trageberatung Sylvia Bramberger, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von mir ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
§ 2 Angebotene Dienstleistung
Trageberatung Sylvia Bramberger bietet Beratungen zum Thema „Gesundes Babytragen“, in weiterer Folge kurz „Trageberatung“, an. Die Trageberatung kann als Workshop zu einem bestimmten Thema, als individuelle Beratung nach Absprache und Kundenwunsch sowie als reine Informationsveranstaltung gebucht werden.
§ 3 Vertragsabschluss
Die Buchung von Workshops, Informationsveranstaltungen sowie individuellen Beratungsterminen erfolgt durch schriftliche Anfrage per E-Mail an trageberatungsylvia@gmail.com und gilt erst mit Bestätigung durch mich als angenommen, womit ein verbindlicher Vertrag zu Stande kommt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Meine Preise sind in EURO angegeben. Die Preise sind abhängig von der gebuchten Leistung, es gilt die aktuell gültige Preisliste laut Homepage. In Durchführung des Auftrages anfallende Anfahrtskosten sind vom Kunden/von der Kundin neben dem vereinbarten Preis in der entsprechenden Höhe laut Preisliste zu tragen.
Die Kosten sind vom Kunden/von der Kundin vor Ort in bar zu entrichten. Kosten für Pakete mit mehreren Beratungsterminen sind beim ersten Termin in voller Höhe zu entrichten.
§ 5 Zahlungsmodalität
Barzahlung vor Ort
Bei Schwangerenpaketen ist der Gesamtbetrag beim ersten Treffen zu bezahlen
§ 6 Stornobedingungen
Vereinbarte Beratungstermine können von beiden Parteien bis 48 Stunden vor Beratungsbeginn ohne Angabe von Gründen storniert werden. Stornierungen, die weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, werden mit einem Ausfallshonorar iHv. € 20 in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung von gebuchten Plätzen in Workshops weniger als 48 Stunden vor Workshopbeginn wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt.
Bei kurzfristiger Verhinderung meinerseits wird umgehend ein zeitnaher Ersatztermin angeboten.
Zum Schadenersatz ist Trageberatung Sylvia Bramberger in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Trageberatung Sylvia Bramberger ausschließlich für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Trageberatung Sylvia Bramberger nicht.
Die TeilnehmerInnen bzw. KundInnen nehmen zur Kenntnis, dass die Teilnahme an der Beratung auf eigene Gefahr erfolgt. Es obliegt der Eigenverantwortlichkeit der TeilnehmerInnen bzw. KundInnen, der Trageberaterin Besonderheiten und/oder Einschränkungen mitzuteilen und das Gelernte fachgerecht umzusetzen.
§ 8 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von Trageberatung Sylvia Bramberger vereinbart.
§ 9 Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 11 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.